Hochwasserschutz in der Eifel: der Stand
- Geld: Der „Pakt für Hochwasserschutz NRW“ vom Februar 2026 sieht 1,1 Milliarden Euro Landesmittel in zwölf Jahren vor, rund 100 Millionen jährlich, Förderquote bis 80 Prozent.
- Umfang seit 2021: über 500 geförderte Projekte, rund 390 Millionen Euro Landesmittel. Ein Drittel davon sind bauliche Maßnahmen.
- In der Eifel: das interkommunale Konzept für Urft und Olef mit 37 Direktmaßnahmen, die Erft-Kooperation mit acht Rückhaltebecken und fünf Gewässerumgestaltungen, der Masterplan Inde und Vicht mit 63 Projekten und über 170 Einzelmaßnahmen.
- Zur Ausgangsfrage: „Renaturierung von Gewässern“ und „Raum für Gewässer“ sind zwei von neun gleichrangigen Kategorien im Maßnahmenkatalog des Wasserverbands Eifel-Rur — keine Randposten.
- Der Befund: Ein belegter Konflikt zwischen Naturschutz und Hochwasserschutz in der Nordeifel war nicht auffindbar. Das heißt nicht, dass es keinen gibt — es heißt, dass er öffentlich nicht dokumentiert ist.
Nach einer Katastrophe wird gebaut. Das ist die Erwartung, und sie führt zu einer naheliegenden Sorge: dass nun Beton in die Täler kommt, Bäche begradigt und Auen verbaut werden — Schutz gegen Wasser auf Kosten der Natur. Diese Sorge ist der Ausgangspunkt dieses Beitrags. Wir sind ihr nachgegangen, und das Ergebnis fällt anders aus als erwartet.
Was das Land beschlossen hat
Ein halbes Jahr nach der Flut, am 20. Januar 2022, legte Nordrhein-Westfalen einen Zehn-Punkte-Arbeitsplan „Hochwasserschutz in Zeiten des Klimawandels“ vor. Er reicht von Vorhersage und Meldedienst über Risikomanagementplanung und Talsperrensicherheit bis zu Selbsthilfefähigkeit und Risikobewusstsein. Eine Entweder-oder-Linie zwischen technischem Schutz und naturnahem Rückhalt gibt er nicht aus; gefördert werden „Rückhaltemaßnahmen der Oberlieger“ und Konzepte „möglichst auf Ebene der Einzugsgebiete“.
Zum zweiten Jahrestag zog das Land Bilanz: über hundert zusätzliche Stellen in der Wasserwirtschaftsverwaltung, Förderquoten bis zu 80 Prozent für Hochwasserschutzkonzepte, 50 Prozent für Starkregenrisikokonzepte. Die Maßnahmetypen werden dort ausdrücklich dreigliedrig benannt — technischer Hochwasserschutz, natürlicher Wasserrückhalt, veränderte Flächennutzung. Und der Bericht bewertet die Umsetzung nüchtern als „realistisch nur mittel- bis langfristig“ erreichbar.
Am 9. Februar 2026 folgte der „Pakt für Hochwasserschutz NRW“, unterzeichnet von Umweltminister, kommunalen Spitzenverbänden, Wasserverbänden und Bezirksregierungen, unterstützt von Wirtschaft, Landwirtschaft und Umweltverbänden. 1,1 Milliarden Euro Landesmittel in zwölf Jahren, rund hundert Millionen jährlich, zehn Regionalpakte in den Flusseinzugsgebieten — für die Eifel sind Erft und Maas-Süd (Rur) einschlägig. Der Ansatz ist risikobasiert: „Wo der Schaden potenziell am größten ist, wird zügig gehandelt.“
Die Bilanz dieses Pakts enthält die Zahl, die für unsere Frage zählt: Seit 2021 wurden über 500 Projekte mit rund 390 Millionen Euro gefördert — davon ein Drittel bauliche Maßnahmen wie Deichsanierungen und Rückhaltebecken.
⚠️ Eine Einschränkung, die dazugehört: Dass ein Drittel baulich ist, heißt nicht, dass zwei Drittel naturnah sind. Die Restkategorie kann ebenso Konzepte, Planungen, Warnsysteme und Gefahrenkarten enthalten. Eine Aufschlüsselung ist nicht veröffentlicht.
Was in der Eifel konkret geplant wird
Urft und Olef
Sechs Kommunen — Kall, Blankenheim, Dahlem, Hellenthal, Nettersheim und Schleiden — arbeiten mit dem Kreis Euskirchen und dem Wasserverband Eifel-Rur an einem interkommunalen Hochwasserschutzkonzept. In Workshops wurden 140 Maßnahmen vorgeschlagen, 37 davon als Direktmaßnahmen identifiziert und am 14. Juli 2024, dem dritten Jahrestag, öffentlich gemacht. Als Beispieltypen nennt der Verband: Gewässeraufweitungen, die „lokal Fließgeschwindigkeiten und Wasserstände verringern“, Treibgutrechen und Rückhaltebecken. Der Leitsatz des Konzepts: Ein Gewässer sei „ganzheitlich, von der Quelle bis zur Mündung“ zu betrachten.
Die Erft-Kooperation
Drei Kreise und der Erftverband, dazu 18 oder 19 Kommunen — die Angaben schwanken je nach Quelle. Über hundert Workshops zur Bürgerbeteiligung, deren Vorschläge in ein Kartensystem eingespeist wurden. In Umsetzung sind das Rückhaltebecken Kommerner Mühlensee und der Hochwasserabschlag in den Zülpicher Wassersportsee; in Planung sieben weitere Becken, zwei Gewässeraufweitungen und drei Abschnitte, in denen die Erft umgestaltet wird.
Inde und Vicht
Der Masterplan des Wasserverbands für Kreis Düren und StädteRegion Aachen umfasst 63 Projekte mit über 170 Einzelmaßnahmen. Er versteht sich ausdrücklich als „dynamisch“, also fortschreibbar. Umsetzungshorizonte von einem bis über zehn Jahre; große Rückhaltebecken nicht vor Ende 2027.
Bad Münstereifel
Am 8. Juni 2026 beschlossen: zunächst 20, später 23 Maßnahmen, Rückhaltebecken verschiedener Größe, Schutzwälle, verbesserter Gewässerabfluss, zusammen bis zu 500.000 Kubikmeter Rückhaltevolumen. Schutzziel ist ein hundertjährliches Hochwasser. 18,7 Millionen Euro aus Wiederaufbaumitteln des Landes für 17 der Maßnahmen. Dazu ein Frühwarnsystem mit dreizehn digitalen Messpegeln, seit 2025 in Betrieb.
Der Maßnahmenkatalog — und was er über die Richtung verrät
Der Wasserverband Eifel-Rur führt seine Vorhaben in neun Kategorien. Die Liste ist aufschlussreich, weil sie zeigt, was als gleichrangiges Werkzeug gilt:
- Hochwasserrückhaltebecken
- Gezielte Hochwasserleitung und -abschlag
- Treibgutrechen
- Verbesserung der Leistungsfähigkeit von Brücken und Durchlässen
- Renaturierung von Gewässern
- „Raum für Gewässer“ — Flächenumwidmung
- Einzugsgebietsmanagement und angepasste Flächenbewirtschaftung
- Anpassung von Ufermauern, Böschungen und Deichen
- Hochwasserangepasster Objektschutz
Zwei von neun Kategorien geben dem Gewässer Raum zurück, statt es einzufassen. Das Landesprogramm „Lebendige Gewässer“ geht in dieselbe Richtung: Uferbepflanzung, Totholzeinbau, Entfernung von Ufer- und Sohlbefestigungen, Rückbau von Querbauwerken — und das Land bezeichnet diese Maßnahmen ausdrücklich als „wichtig für den Hochwasserschutz, für den Naturschutz und die Regional- und Stadtentwicklung“. Ausgangsbefund dabei: Weniger als zehn Prozent der Fließgewässer in Nordrhein-Westfalen sind naturnah.
Im rheinland-pfälzischen Teil der Eifel ist das Bild noch eindeutiger. Dort sind die dokumentierten Hochwasserschutzmaßnahmen ganz überwiegend Renaturierungen: In Mayen wurden Nette und Eiterbach teilweise renaturiert, dazu ein Treibgutrechen für 195.000 Euro. In Hillesheim 950 Meter Bachlauf, zweiter Bauabschnitt zwei Millionen Euro, mit einem Retentionsbecken von 7.000 Kubikmetern. In Berk in der Vulkaneifel wurde die Berke auf 240 Metern von einem Meter auf zwei bis dreieinhalb Meter Breite geöffnet, mit einer Retentionsfläche von bis zu fünfzig Metern bei Hochwasser. Der zuständige Fachmann fasste es so zusammen: „Der Bach kann wieder spielen.“

Zerstören diese Maßnahmen Natur?
Das war die Frage, mit der diese Recherche begann. Die ehrliche Antwort in drei Teilen.
Erstens: Ja, es wird gebaut, und jeder Bau ist ein Eingriff
Bad Münstereifel bekommt Schutzwälle und Becken. Die Erft-Kooperation plant acht Rückhaltebecken. Der Hochwasserabschlag am Zülpicher Wassersportsee nimmt rund 83 Hektar in Anspruch, mit rund 800.000 Kubikmetern Rückhaltevolumen. Jeder dieser Eingriffe ist naturschutzrechtlich ausgleichspflichtig. Ob der Ausgleich im Einzelfall genügt, lässt sich aus öffentlichen Quellen nicht beurteilen.
Zweitens: Der rechtliche Rahmen wurde nach der Flut nicht gelockert
Das ist der klarste Befund. Wer in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet bauen will, braucht weiterhin eine Ausnahme nach § 78 Wasserhaushaltsgesetz — und die setzt unter anderem voraus, dass das Vorhaben die Hochwasserrückhaltung nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt und „der Verlust von verloren gehendem Rückhalteraum umfang-, funktions- und zeitgleich ausgeglichen wird“.
Genehmigungsfrei sind nur Sanierung, Renovierung und Instandsetzung bestehender, legal errichteter Gebäude. Für den Neubau als Ersatz eines zerstörten Hauses gibt es ausdrücklich keine Erleichterung — auch nicht, wenn nach der Teilzerstörung nur noch der Keller steht. Ein beschleunigtes Verfahren zu Lasten des Gewässerschutzes ließ sich nicht belegen.
Drittens: Die belegte Kritik läuft in die Gegenrichtung
Wir haben gezielt nach Einwendungen gesucht — beim BUND im Kreis Euskirchen, beim NABU Euskirchen, nach Erörterungsterminen, nach Klagen. Für die Nordeifel wurde kein einziger dokumentierter Konfliktfall gefunden, in dem ein Naturschutzverband, eine Bürgerinitiative oder eine Behörde gegen ein Hochwasserschutzvorhaben Einwände erhoben hätte.
Zwei Kritiken aus dem weiteren Eifelraum gibt es, und beide zielen anders, als die Ausgangsfrage vermutet:
- Der NABU im Ahrtal kritisiert nicht Schutzbauten, sondern das Aufräumen: die Entfernung von Totholz entlang der Ahr, dazu illegale Lager und Hütten in Schutzgebieten. Auwälder wirkten als „Wasserschwämme“, Bäume seien wichtig für die Ufersicherung. Der Kreisvorsitzende formuliert es so: Wiederaufbau und Naturschutz müssten „Hand in Hand gehen oder zumindest kompensiert werden.“
- Eine private Initiative zur Hochwasservorsorge an der Ahr wirft der Wasserwirtschaft vor, dem Fluss zu wenig Fläche zu geben: Renaturierungen seien „für den Hochwasserschutz jedoch nur hilfreich, wenn sie mit Erweiterungen des Überflutungsbereiches einhergehen“, andernfalls „ein Tropfen auf dem nassen Stein“. Gefordert wird eine verpflichtende Abflussrückhaltung auf Agrar- und Forstflächen.
⚠️ Die redliche Einschränkung: Ein Negativbefund einer Internetrecherche ist kein Beweis. Verbandsstellungnahmen nach § 63 Bundesnaturschutzgesetz laufen in Nordrhein-Westfalen über das Landesbüro der Naturschutzverbände und sind dort nicht durchgängig öffentlich. Der Befund lautet daher genau: Es wurde kein belegter Konflikt gefunden — nicht: es gibt keinen.
Warum naturnaher Rückhalt fachlich vorn liegt
Das Umweltbundesamt formuliert es unmissverständlich: „Die Chance, Hochwasser mit dezentralen Maßnahmen zumindest abzumildern, ist bedeutend größer als mit größeren zentralen Maßnahmen.“ Der Wirkmechanismus ist einfach — wenn Wassermassen naturnahe Auen großflächig überfluten, verlangsamt sich der Abfluss.
Der Ausgangszustand ist allerdings ernüchternd: Rund zwei Drittel aller Auenflächen an deutschen Flüssen sind verschwunden, und nur zehn Prozent der verbliebenen sind naturnah.
Auch das europäische Recht zieht in diese Richtung. Die Verordnung zur Wiederherstellung der Natur, im Februar 2024 vom Europäischen Parlament beschlossen, will bis 2030 mindestens 25.000 Flusskilometer wieder in frei fließende Flüsse umwandeln. Sie ordnet Hochwasserschutz ausdrücklich als Nutzen intakter Ökosysteme ein: Wiederhergestellte Feuchtgebiete und Auen „nehmen Hochwasser bei Überflutungen auf“. Der nationale Wiederherstellungsplan soll 2027 stehen; die Öffentlichkeitsbeteiligung begann im April 2026.
Und es gibt Eifel-Vorhaben, in denen beides zusammenfällt: Der geplante Retentionsraum bei Erftstadt-Bliesheim mit bis zu einer Million Kubikmeter Stauvolumen soll mit der Renaturierung der Erft im selben Abschnitt kombiniert werden. Der Zülpicher Hochwasserabschlag führt durch ein rund 140 Meter langes, ausdrücklich begrüntes Gerinne.
Der Fall Steinbachtalsperre
Wenn es einen Ort gibt, an dem sich die Grundfrage „Bauwerk erhalten oder Tal freigeben“ stellen ließe, dann hier. Am 14. Juli 2021 wurde der Damm überströmt — der Wasserspiegel stand rund 40 Zentimeter über der Dammkrone, in die Dammoberfläche erodierten auf 134 Metern Breite ein Dutzend übermannshohe Flutrinnen. Ab 21 Uhr wurden rund 12.200 Menschen evakuiert: 4.500 im Kreis Euskirchen, 7.700 im Rhein-Sieg-Kreis, 1.900 in Rheinbach. Die Evakuierungen endeten am 18. Juli.
Im Herbst 2021 fiel der Beschluss zum Wiederaufbau — als Hybridlösung aus Hochwasserschutz, Brauch- und Löschwasser und Naherholung, bezeichnet als Generationenprojekt für die nächsten fünfzig bis hundert Jahre. Baubeginn am Damm nach dem Zeitplan des Betreibers im Sommer 2027, Wiederinbetriebnahme frühestens Ende 2028.
Bemerkenswert ist, worüber gestritten wurde: nicht über Erhalt oder Rückbau, sondern über die Größe. Die ursprüngliche Genehmigung lautete auf 1,1 Millionen Kubikmeter. Euskirchen beantragte 750.000, davon 300.000 als Hochwasserschutzraum; Swisttal forderte zunächst 400.000, dann 500.000. Ein Rückbau wird in den ausgewerteten Quellen nicht als geprüfte Variante erwähnt. Ob er je untersucht wurde, ist nicht belegt.
⚠️ Die Volumenzahlen stammen aus einer parteipolitischen Quelle, der Zeitplan aus einer Wahlkampfquelle. Wer sich darauf verlassen will, sollte bei der Bezirksregierung Köln als Talsperrenaufsicht nachfragen.
Was sich bei Warnung und Vorsorge geändert hat
Hier ist der Fortschritt am handfestesten. Der Kreis Euskirchen veröffentlichte am 13. Juli 2023 Starkregengefahrenkarten für alle elf Städte und Gemeinden, mit drei Szenarien: ein hundertjährliches Starkregenereignis mit 40,8 bis 44,8 Litern je Quadratmeter in einer Stunde, ein Extremszenario mit 90 Litern — und einer Nachbildung des Niederschlags vom 14. Juli 2021. Kommunen können geplante Vorsorgemaßnahmen einspeisen und ihre Wirkung prüfen.
Der Sirenenausbau „kommt nach der Flut 2021 gut voran“, räumt aber ein, dass noch nicht alle Kommunen flächendeckend versorgt sind; konkrete Zahlen nennt der Kreis nicht. Cell Broadcast wurde nach 2021 eingeführt, dazu die Warn-Apps NINA und KATWARN über das modulare Warnsystem des Bundes. In der Erft-Region wurde die Abstimmung zwischen Wasserwirtschaft und Gefahrenabwehr über ein gemeinsames Informationssystem formalisiert und seit Mai 2025 dreimal eingesetzt. Auf Landesebene sollen ab 2026 eine digitale Hochwasserplattform und eine digitale Förderplattform starten.
Eine Ungereimtheit sei erwähnt: Während das Land im Juni 2023 eine 50-Prozent-Förderung für Starkregenrisikokonzepte ausweist, appellierte der Kreis Euskirchen einen Monat später an das Land, Förderprogramme aufzulegen — „Leider gibt es das bisher noch nicht.“ Möglicherweise betrifft die Kritik die Karten selbst und nicht die Konzepte; aufgelöst ist der Widerspruch nicht.
Die unbequemste Frage: Wo wird nicht wieder gebaut?
Der wirksamste Hochwasserschutz ist, dem Fluss Fläche zu lassen. Genau das ist politisch am schwersten, weil es Eigentum betrifft.
In Nordrhein-Westfalen wird Grundstückstausch erwogen: Ersatzgrundstücke an anderer Stelle, die aufgegebenen Flächen für Renaturierung. Der Wiederaufbaubeauftragte des Landes warnt vor „Geisterstädten“ in Hochwassergebieten und wirbt dafür, dass Kommunen verbilligte Ersatzgrundstücke anbieten. In Euskirchen gab es Bürgerbefragungen zur Wohnsituation.
Das Problem beschreibt der frühere Landesumweltminister Johannes Remmel so: Die Flussbetten haben sich durch das Hochwasser verbreitert; ein Wiederaufbau ohne Tausch nähme dem Fluss den Raum, den man anderswo ausgleichen müsste. Zugleich bauen Betroffene bereits wieder auf — was die Chancen einer räumlichen Neuordnung mit jedem Jahr verringert.
⚠️ Konkrete Grundstücksaufkäufe, Rückbauten oder Bauverzichte in der Nordeifel sind nicht belegt. Gefunden wurden Absichtserklärungen und Prüfaufträge. Ein Bauverbot in bestehenden Siedlungen spricht auch der Zehn-Punkte-Plan nicht aus; erwogen wird ein „Klimazuschlag“ bei der Festsetzung von Überschwemmungsgebieten.
Was sich nicht belegen ließ
- Wie viele Maßnahmen welchen Typs in der Eifel gebaut werden. Die Verbände führen ihre Einzelmaßnahmen in Kartenanwendungen, nicht in auswertbaren Listen. Die Frage, ob technische oder naturnahe Maßnahmen überwiegen, ist aus öffentlichen Quellen nicht zu beantworten.
- Ob Betriebsvorschriften der Talsperren geändert oder Hochwasserschutzräume vergrößert wurden — für Rur-, Urft- und Oleftalsperre nicht belegt. An der Urfttalsperre wird die Erdbebensicherheit des Hauptentlastungsturms erhöht; Kosten und genaues Jahr sind der Quelle nicht zu entnehmen.
- Ein konkreter Konflikt mit dem Verschlechterungsverbot der Wasserrahmenrichtlinie oder eine FFH-Verträglichkeitsprüfung für ein Eifeler Vorhaben.
- Hochwasserschutzbauwerke im Nationalpark Eifel oder im Naturpark Hohes Venn–Eifel nach 2021. Im Nationalpark finden Bachrenaturierungen statt, aber aus Naturschutz-, nicht aus Hochwasserschutzgründen.
- Ob ein Rückbau der Steinbachtalsperre je fachlich geprüft wurde.
Häufige Fragen zum Hochwasserschutz in der Eifel
Wie viel Geld fließt in den Hochwasserschutz in NRW?
Der „Pakt für Hochwasserschutz NRW“ vom Februar 2026 sieht 1,1 Milliarden Euro Landesmittel in zwölf Jahren vor, rund hundert Millionen jährlich, bei einer Förderquote von bis zu 80 Prozent. Seit 2021 wurden bereits über 500 Projekte mit rund 390 Millionen Euro gefördert.
Wird beim Hochwasserschutz vor allem gebaut oder renaturiert?
Von den über 500 seit 2021 geförderten Projekten in Nordrhein-Westfalen ist nach Angabe des Landes ein Drittel baulich. Wie sich die übrigen zwei Drittel aufteilen, ist nicht veröffentlicht — darin können auch Konzepte, Planungen und Warnsysteme stecken. Im Maßnahmenkatalog des Wasserverbands Eifel-Rur stehen Renaturierung und Flächenumwidmung als zwei von neun gleichrangigen Kategorien.
Zerstören Hochwasserschutzmaßnahmen die Natur?
Jedes Bauwerk ist ein Eingriff und ausgleichspflichtig — Becken, Wälle und Ufermauern entstehen auch in der Eifel. Ein dokumentierter Konflikt, in dem ein Naturschutzverband oder eine Behörde gegen ein Vorhaben in der Nordeifel Einwände erhoben hätte, war jedoch nicht auffindbar. Das ist ein Negativbefund einer Recherche, kein Beweis: Verbandsstellungnahmen sind in Nordrhein-Westfalen nicht durchgängig öffentlich.
Darf man in einem Überschwemmungsgebiet wieder aufbauen?
Sanierung, Renovierung und Instandsetzung eines bestehenden, legal errichteten Gebäudes sind genehmigungsfrei. Für den Neubau als Ersatz eines zerstörten Hauses gibt es dagegen ausdrücklich keine Erleichterung; es braucht eine Ausnahme nach § 78 Wasserhaushaltsgesetz, und verloren gehender Rückhalteraum muss umfang-, funktions- und zeitgleich ausgeglichen werden. Dieser Maßstab wurde nach 2021 nicht gelockert.
Was ist wirksamer — Rückhaltebecken oder Renaturierung?
Das Umweltbundesamt hält fest: „Die Chance, Hochwasser mit dezentralen Maßnahmen zumindest abzumildern, ist bedeutend größer als mit größeren zentralen Maßnahmen.“ Naturnahe Auen verlangsamen den Abfluss großflächig. In der Praxis werden beide Wege kombiniert — der geplante Retentionsraum bei Erftstadt-Bliesheim etwa mit einer Renaturierung der Erft im selben Abschnitt.
Was ist mit der Steinbachtalsperre?
Der Damm wurde am 14. Juli 2021 überströmt; rund 12.200 Menschen wurden evakuiert. Im Herbst 2021 fiel der Beschluss zum Wiederaufbau als Hybridlösung aus Hochwasserschutz, Brauch- und Löschwasser und Naherholung. Nach dem Zeitplan des Betreibers beginnt der Dammbau im Sommer 2027, die Wiederinbetriebnahme ist frühestens Ende 2028 vorgesehen. Gestritten wurde nicht über Erhalt oder Rückbau, sondern über die Größe des Stauvolumens.
Gibt es Starkregengefahrenkarten für den Kreis Euskirchen?
Ja, seit dem 13. Juli 2023 für alle elf Städte und Gemeinden. Sie zeigen drei Szenarien: ein hundertjährliches Starkregenereignis, ein Extremszenario mit 90 Litern je Quadratmeter und Stunde sowie eine Nachbildung des Niederschlags vom 14. Juli 2021.
Werden Häuser aufgekauft und nicht wieder aufgebaut?
In Nordrhein-Westfalen wird Grundstückstausch erwogen, wobei die aufgegebenen Flächen für Renaturierung genutzt werden könnten. Konkrete Aufkäufe, Rückbauten oder Bauverzichte in der Nordeifel sind allerdings nicht belegt — gefunden wurden Absichtserklärungen und Prüfaufträge.
Was planen die Kommunen an Urft und Olef?
Sechs Kommunen arbeiten mit dem Kreis Euskirchen und dem Wasserverband Eifel-Rur an einem gemeinsamen Konzept. Aus Workshops gingen 140 Vorschläge hervor, 37 wurden als Direktmaßnahmen identifiziert und im Juli 2024 veröffentlicht — darunter Gewässeraufweitungen, Treibgutrechen und Rückhaltebecken. Der Beschluss des Gesamtkonzepts ist für 2026 vorgesehen.
Wird im Nationalpark Eifel Hochwasserschutz gebaut?
Dafür wurde kein Beleg gefunden. Im Nationalpark finden Bachrenaturierungen statt, diese werden aber aus Naturschutzgründen begründet, nicht als Hochwasserschutz. Die Urfttalsperre grenzt an den Nationalpark; die dortigen Arbeiten sind eine Bauwerkssicherung, keine Neuanlage.
Weiterlesen
- Die Flut vom Juli 2021 im Urfttal — was in Schleiden und Gemünd geschah und welche Rolle die Talsperren wirklich spielten.
- Die Oleftalbahn — die Nebenstrecke, die seit der Flut stillsteht.
Quellen
- Land NRW, 10-Punkte-Arbeitsplan „Hochwasserschutz in Zeiten des Klimawandels“ vom 20. Januar 2022 — Struktur des Landesansatzes, Überschwemmungsgebiete, Klimazuschlag.
- Land NRW, Bericht zum zweiten Jahrestag der Flutkatastrophe vom 18. Juni 2023 — Personalaufbau, Förderquoten, dreigliedrige Maßnahmentypologie.
- Umweltministerium NRW, „Pakt für Hochwasserschutz NRW“ und Erftverband dazu — 1,1 Milliarden Euro, Regionalpakte, Bilanz von über 500 Projekten mit einem Drittel baulicher Maßnahmen.
- Programm „Lebendige Gewässer“ NRW — Renaturierungsmaßnahmen, Anteil naturnaher Fließgewässer.
- Wasserverband Eifel-Rur, Maßnahmenkatalog und Direktmaßnahmen an Urft und Olef — neun Kategorien, Gewässeraufweitungen, Masterplan Inde und Vicht.
- Kreis Euskirchen, Hochwasserschutz an Urft und Olef, Gemeinde Kall und Starkregengefahrenkarten.
- Hochwasserschutz-Kooperation Erft und Bilanz „Vier Jahre hwsErft“ — Becken, Aufweitungen, Erft-Umgestaltungen, Bad Münstereifel, Alarmierungssystem.
- Architektenkammer NRW, Hinweisblatt zur wasserrechtlichen Genehmigung in Überschwemmungsgebieten — § 78 WHG, Kompensationszwang, fehlende Erleichterung für Ersatzneubauten.
- Umweltbundesamt, „Hochwasser durch Renaturierung entschärfen“ — Wirksamkeit dezentraler Maßnahmen, Zustand der Auen.
- NABU, „Ahrtal: Naturschutz nach der Flutkatastrophe“ — Kritik an der Entfernung von Totholz, Auwälder als Wasserschwämme.
- Bundesumweltministerium zur EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur — 25.000 Flusskilometer, Zeitplan des nationalen Plans.
- Wikipedia zur Steinbachtalsperre und CDU Stadtverband Euskirchen, „Ein Generationenprojekt“, Mai 2024 — Ereignisablauf, Evakuierungszahlen, Streit um das Stauvolumen.
- RiffReporter zum Wiederaufbau — Grundstückstausch, Positionen von Landesregierung und Wiederaufbaubeauftragtem.
- eifelschreiber.com, „Hochwasserschutz an Eifelbächen“ — Renaturierungen in Mayen, Hillesheim und Berk.
Stand: 8. September 2026. Planungen und Zahlen ändern sich; maßgeblich sind das Umweltministerium NRW, die Kreise, die Wasserverbände und die Bezirksregierung Köln.